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Geschäftsbedingungen

Zu Ihrer und unserer Sicherheit entsprechen alle unsere Angaben und Bedingungen dem deutschen / portugiesischen Recht. Verstößt eine Bestimmung dieser Vereinbarung gegen eine zwingende gesetzliche Bestimmung, wird sie durch die entsprechende portugiesische gesetzliche Regelung ersetzt.

 

1. Vorbehalt, Rücktritt und Schadensersatz

Reservierungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich. Falls die vereinbarte (sofern nicht anders vereinbart, gelten Nr. 3 und 5 dieser Mietbedingungen) Anzahlung auf die Miete und / oder die Kaution nicht wie vereinbart geleistet werden, behält sich das Mietunternehmen das Recht vor, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz für den Rücktritt des Mieters auf Grund der folgenden Bedingungen zu verlangen.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug ohne geleistete Kaution und / oder Anzahlung.

Im Falle eines Rücktritts des Mieters oder einer unrechtmäßigen Stornierung vor dem vereinbarten Mietbeginn, ist der Mieter verpflichtet, die folgenden Beträge der vereinbarten Miete gemäß Mietvertrag zu zahlen: Rücktritt / ungerechtfertigter Stornierung mehr als 90 Tage vor Ankunft: 10%; 31 – 90 Tage vor Ankunft: 20%; 11 – 30 Tage vor Ankunft: 50%; 10 Tage oder weniger vor Ankunft: 90%. Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, hat der Vermieter Anspruch auf die volle Miete.
Wenn der Vermieter einen höheren Schaden nachweisen kann, wird die Entschädigung (Miete / Mietanteil) für die Nichtübernahme oder den Rücktritt / die ungerechtfertigte Stornierung höher ausfallen. Es ist eine niedrigere Entschädigung anzusetzen oder darauf zu verzichten, wenn der Mieter einen geringeren oder gänzlich fehlenden Schaden nachweisen kann. Der Mieter ist berechtigt, einen Ersatzmieter zu bestellen, den das Mieterunternehmen aus wichtigen Gründen ablehnen kann. Wenn der Ersatzmieter zu den gleichen Bedingungen in den Mietvertrag eintritt und die Vertragsbedingungen erfüllt, besteht keine Verpflichtung zur anteiligen Bezahlung oder Entschädigung.

Bei Schäden, die dem Vermieter durch verspätete Rückgabe oder durch vom Mieter verursachte Schäden an den Fahrzeugen verursacht wurden (z. B. Schadensersatzansprüche des späteren Mieters / Mietausfall usw.), behält sich der Vermieter vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen Es besteht keine Vereinbarung des Vermieters zur automatischen Umwandlung in einen unbefristeten Mietvertrag mit fortgesetzter Nutzung. Unabhängig davon muss in jedem Fall eine Nutzungsentschädigung über die vereinbarte Mietdauer hinaus gezahlt werden, die auf der vereinbarten Miete basiert.

Wird das Fahrzeug vor dem vereinbarten Rückflugdatum zurückgegeben, ist der volle vereinbarte Preis trotzdem zu zahlen, es sei denn, der Vermieter kann das Fahrzeug anderweitig vermieten.

 

2. Mietpreise

Der Preis richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste.

 

3. Zahlungsweise

Bei Vertragsschluss, spätestens jedoch 3 Tage danach, ist eine Anzahlung von 50% des vereinbarten Mietpreises fällig. Wenn die Zahlungsfrist nicht eingehalten wird, ist der Vermieter nicht an gegen den Mieter Reservierung gebunden. Der Rest der Miete und die Kaution müssen spätestens 2 Tage vor Ankunft bezahlt werden.

 

4. Kaution

Als Sicherheit für die Rückgabe des Fahrzeugs in einem unbeschädigten und sauberen Zustand ist zu Beginn des Mietzeitraums eine Kaution in Höhe von € 1.000 zu hinterlegen. Diese beträgt immer 1000 €, sofern nicht anders vertraglich vereinbart. Die Zahlung muss per Banküberweisung erfolgen; Andernfalls kann das Fahrzeug nicht übergeben werden. Vor der Fahrzeugübergabe wird eine Beschreibung des Zustandes des Fahrzeugs vorgenommen in der alle vorhandenen Schäden aufgelistet werden. Die volle Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs in einem unbeschädigten Zustand zurückerstattet, mit Ausnahme der Schäden, die in der Beschreibung des Fahrzeugzustands bei der Fahrzeugübergabe angegeben sind. Nach der Rückgabe des Fahrzeugs hat der Vermieter 7 Tage Zeit, um die Höhe des Schadens zu bestimmen, wenn das Fahrzeug mit vom Mieter verursachtem Schaden zurückgegeben wird. Die Kaution abzüglich der Höhe des Schadens wird erst dann auf das Konto des Mieters zurücküberwiesen.

 

5. Übernahme und Rückgabe

Das Fahrzeug ist vom Mieter zum vereinbarten Termin in den Büros des Vermieters oder am vereinbarten Lieferort zu übernehmen. Am Ende des Mietzeitraums ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug in den Büros des Vermieters oder am vereinbarten Lieferort während der vereinbarten Zeiten in einem völlig sauberen Zustand zurückzugeben. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt keine Erstattung. Wenn das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurückgegeben wird, berechnet der Vermieter pro angefangene Stunde einen Teilbetrag von 27 €, höchstens jedoch den vollen Tagesmietpreis für jeden weiteren Tag. Bei Schäden, die dem Vermieter durch verspätete Rückgabe oder durch vom Mieter verursachte Schäden an den Fahrzeugen verursacht wurden (z. B. Schadensersatzansprüche des nachfolgenden Mieters, Mietausfall aufgrund verspäteter oder stornierter Miete des nachfolgenden Mieters usw.) behält sich der Vermieter das Recht vor, Schadensersatz gegen den Mieter geltend zu machen. Es besteht keine Vereinbarung des Vermieters zur automatischen Umwandlung in einen unbefristeten Mietvertrag mit fortgesetzter Nutzung.

Das Fahrzeug ist vom Mieter in sauberem Zustand (kompletter Innenraum einschließlich Schränke, Polsterung, Küchenblock, Wassertank, Fenster und Fahrerbereich) und in betanktem Zustand zurückzugeben. Wenn die Reinigung nicht oder nur teilweise erfolgt, muss der Mieter bezahlen die Reinigungsgebühr gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste, die diesbezüglich ausdrücklich Vertragsbestandteil ist, bezahlen. Bei fehlender oder unzureichender Innenreinigung berechnet der Mieter 70 €. Die Kraftstoffkosten werden mit 2 € pro Liter fehlendem Kraftstoff zuzüglich einer Tankgebühr von 10 € berechnet.

 

6. Fahrberechtigung

Der Camper darf nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden, wenn der Mieter keinen gültigen Führerschein hat, ein Fahrverbot vorliegt oder der Fahrer vorübergehend untauglich ist. Das Alter des Mieters und des Fahrers muss mindestens 22 Jahre betragen und der Fahrer muss seit mindestens 2 Jahren einen Führerschein besitzen. Für Wohnmobile ist ein Führerschein der Klasse 3 oder deutscher Klasse B erforderlich. Das zulässige Gesamtgewicht der Wohnmobile beträgt bis zu 3,5 t. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder vom im Vertrag angegebenen Fahrer gefahren werden. Für die Dauer des Mietzeitraums gilt der Mieter als Eigentümer des Fahrzeugs. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug für die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests zu verwenden, leicht entflammbare, explosive, radioaktive, giftige oder anderweitig gefährliche Stoffe zu transportieren, Zollstraftaten oder andere strafbare Handlungen zu begehen, selbst wenn dies nur nach dem gültigen Gesetz am Ort wo die Straftat begangen wurde, strafbar ist, zu Vermietungs-, Miet- oder sonstigen gewerblichen Zwecken – sofern nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart – oder für andere Verwendungen, die über die vertragliche Verwendung hinausgehen. Die Verwendung des Fahrzeugs ist nur innerhalb Portugals gestattet. Die Verwendung in anderen europäischen Ländern kann mit dem Vermieter schriftlich vereinbart werden. Für außereuropäische Länder wie die asiatische Türkei, Israel, Tunesien, Marokko usw. muss eine besondere Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen und ein besonderer Versicherungsschutz abgeschlossen werden.

 

7. Sorgfaltspflicht und Haftung des Mieters

Ab dem Zeitpunkt der Übergabe ist der Mieter verpflichtet, das Wohnmobil wie ein Eigentümer zu behandeln und zu nutzen, der an der Werterhaltung interessiert ist. Insbesondere ist der Mieter auf eigene Kosten verpflichtet, das Wohnmobil bei extremen Witterungsbedingungen (z. B. Hagel, Hochwasser, Sturm, starker Schneefall) und gegen Vandalismus beispielsweise durch Abstellen an einem sicheren Ort entsprechend abzusichern. Der Mieter haftet unbeschränkt für Schäden an dem Camper, die aus einer Verletzung seiner Sorgfaltspflicht gemäß den vorstehenden Bestimmungen resultieren.

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder übermäßige Belastung des Wohnmobils entstehen. In demselben Umfang haftet der Mieter unverschuldet für Schäden, die von Passagieren, Familienmitgliedern oder anderen Dritten verursacht werden. Dies gilt auch, wenn nicht ermittelt werden kann, wer den Schaden verursacht hat, oder wenn die Identität des Verursachers des Schadens unbekannt ist. Ab dem Zeitpunkt der Zufriedenstellung aller Schadensersatzansprüche des Vermieters durch den Mieter, überträgt der Vermieter alle möglichen Ansprüche gegen Dritte an den Mieter, um diese vollstreckbar zu machen. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und die Bedienungsanweisungen und technischen Vorschriften des Fahrzeugs sowie alle eingebauten Geräte usw. sorgfältig zu beachten, die entsprechenden Wartungsbedingungen zu beachten und das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verriegeln. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, die in jedem Land geltenden Verkehrsregeln einzuhalten.

 

8. Haftung des Eigentümers

Der Vermieter ist berechtigt, die Durchführung / Leistung abzulehnen, wenn dies nicht möglich ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Camper vor Beginn des Mietzeitraums durch einen Verkehrsunfall oder höhere Gewalt aufgrund eines Naturereignisses so beschädigt wurde, dass er, unter Berücksichtigung des Mietzeitraums und des vereinbarten Gesamtpreises sowie der Grundsätze von Treu und Glauben, nicht mehr gebrauchstauglich ist und vor dem Start repariert oder ausgetauscht werden kann oder würde einen dem Interesse des Mieters stark unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. In diesem Fall sind Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter – gleich aus welchem ​​Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter war grob fahrlässig oder hat mit Vorsatz gehandelt. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich an den Mieter zurückzugeben. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter, Passagier oder Mitbenutzer entstehen, es sei denn, er haftet für den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Handlungen.

 

9. Gebühren und Geldbußen

Der Mieter haftet für alle Gebühren, Geldbußen, Strafen und Steuern, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallen, sofern sie nicht vom Vermieter verursacht wurden. Bei Bußgeldern wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder illegalem Parken und / oder nicht bekanntgegebenen Unfällen / Schäden am Fahrzeug zum Zeitpunkt der Rückgabe behält sich der Vermieter vor, dem Mieter diese Kosten zuzüglich einer Gebühr und / oder seine Kreditkarte zu belasten.

 

10. Technische und konstruktive Änderungen

Der Mieter darf keine technischen Änderungen am Fahrzeug vornehmen. Der Mieter ist nicht berechtigt, das Aussehen des Fahrzeugs, einschließlich Farbe, Klebefolie oder Aufkleber, zu verändern.

 

11. Unfall, Beschädigung, Wartung und Reparatur

Im Falle eines Verkehrsunfalls sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen, es sei denn, es handelt sich um einen leichten Unfall, der die Nutzbarkeit des Wohnwagens nicht wesentlich einschränkt. Bei Unfällen, Pannen, Problemen oder technischen Schwierigkeiten ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren. Wichtig: Wenn der Mieter den Vermieter nicht sofort informiert und dies dem Vermieter nicht die Möglichkeit gibt, die Situation zu korrigieren, besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung. Die Kosten der laufenden Instandhaltung, z.B. Treibstoff des Mietfahrzeugs werden vom Mieter getragen. Die Kosten für Wartung und Reparatur trägt der Vermieter. Bei Ausfall des Wohnmobils durch Abnutzung ist der Vermieter verpflichtet, die Reparatur so schnell wie möglich zu erledigen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet Ersatz zu liefern. Er kann nicht auf Schadensersatz oder Schadensersatz verklagt werden. Für den Zeitraum des Ausfalls wird dem Mieter die Miete zurückerstattet.

Bei Verkehrsunfällen muss die Polizei immer sofort gerufen werden, ihre Ankunft am Tatort muss abgewartet werden und ihre Anweisungen müssen befolgt werden. Alle vorhandenen Nachweise müssen aufbewahrt werden. Erklärungen zur Schuldfrage dürfen nicht gegenüber anderen am Unfall Beteiligte abgegeben werden. Der Mieter muss dem Vermieter jedoch unverzüglich eine verantwortungsvolle, wahrheitsgemäße Schilderung geben und, wenn möglich, Zeugen nennen.

Bei einem unverschuldeten Unfall des Mieters kann der Schadensersatzanspruch nur dann zurückgezogen werden, wenn die Unfallmeldung abgeschlossen ist, die Frage des Verschuldens gelöst ist und die gegnerische Versicherung bezahlt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt verfällt die Kaution. Für jeden Unfall wird der Selbstbehalt separat festgelegt. Bei einem Unfall mit nicht versicherten Autofahrern oder im Falle von Fahrerflucht haftet der Mieter immer für den Selbstbehalt. Der Selbstbehalt ist unabhängig von der Schuldfrage und ist vom Mieter an den Vermieter zu zahlen. Werden die Kosten dem Vermieter von einem Dritten erstattet, wird der Selbstbehalt zurückerstattet. Haftungsumfang bei Schadensfall: Der Mieter haftet für alle selbst verursachten Schäden am Inneren und Äußeren, wie Glas- oder Reifenschäden, Dellen oder Kratzer durch Steinschlag, Einbruch usw.

Schäden an der Fahrzeugtechnik, die durch nachweisliche Fahrlässigkeit verursacht wurden, gehen zu Lasten des Mieters. Zum Beispiel verbogene Lenkgestänge, gerissene oder gebrochene Ölwanne oder Auspuff aufgrund von Überlandfahrten usw. Schäden am Unterboden müssen vollständig bezahlt werden. Es gelten die allgemeinen portugiesischen Versicherungsbedingungen. Bei Fahrlässigkeit haftet der Mieter für den Mietausfall zuzüglich Abschleppkosten für die gesamte Mietdauer. Diese Einschränkung gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Schäden im oder am Fahrzeug, die der Mieter durch vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen verursacht hat und die nicht durch eine Versicherungsleistung gedeckt sind.

Der Mieter haftet unbeschränkt für alle Schäden am Fahrzeug, die auf Bedienfehler während der Mietzeit zurückzuführen sind. Bei Verlust des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, den im Vertrag erfassten Fahrzeugwert innerhalb von 10 Tagen per Banküberweisung an den Vermieter zu erstatten. Alle Fahrzeuge sind mit einer manuellen Wegfahrsperre ausgestattet.

 

12. Versicherungsschutz

Bei Nichteinhaltung der Miet- und Vertragsbedingungen erlischt die Versicherung! Alle durch eigenes Verschulden verursachten Wasser- und Salzwasserschäden sind von der Deckung ausgeschlossen. Die Versicherung zahlt nicht für Schäden, die mit dem Kontakt des Fahrzeugs mit Salzwasser verbunden sind oder wenn das Fahrzeug im Wasser stecken bleibt. Durch Unfall oder Diebstahl beschädigtes oder verlorenes persönliches Eigentum ist nicht versichert. Die folgenden Fälle sind von jeglicher Deckung ausgeschlossen und der Mieter haftet in vollem Umfang für Schäden am gemieteten Fahrzeug oder an fremdem Eigentum:

  • Schäden durch Pannen im Wasser
  • Schäden durch Salzwasser
  • Schäden durch Nichtbeachtung der Lastvorschriften
  • Schäden, die durch gegen die Mietbedingungen verstoßende Handlungen (z. B. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss) und / oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden
  • Schäden, die durch die Verwendung eines falschen Kraftstoffs oder durch Nichtnachfüllen von Wasser, Öl usw. und / oder durch Missachtung von Warnsignalen im Fahrzeug verursacht werden
  • Schäden, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite), des Daches (einschließlich TV-Antennen) und des Unterbodens entstehen
  • Glasschäden (Frontscheibe, Scheinwerfer, anderes Glas)
  • Reifenschäden, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind
  • Kosten für Reparaturen und Abschleppen beim Fahren auf verbotenen Straßen oder in Sperrbereichen
  • Kosten für die Bergung oder das Abschleppen von Fahrzeugen, die vom Mieter verschuldet werden
  • Kosten für den Verlust oder die Verriegelung der Zündschlüssel im Fahrzeug
  • Ausnahmslos alle Unfälle, wenn andere Personen als der im Vertrag registrierte Fahrer das Fahrzeug führen

 

13. Rauchen / Haustiere

Das Rauchen ist in den Fahrzeugen nicht gestattet. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Zuwiderhandlungen werden mit Gebühren bis zu 300 € geahndet. Die Mitnahme von Tieren ist verboten. Ausnahmen müssen schriftlich mit dem Eigentümer vereinbart werden.

 

14. Rechtswahl, Gerichtsstand, sonstiges

Die Parteien stimmen der Anwendung des europäischen Rechts auf ihre gegenseitigen Rechtsbeziehungen zu, die sich aus diesem Vertrag ergeben. Gerichtsstand ist das Gericht, an dem der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, es sei denn, das Landgericht, in dem sich das gemietete Fahrzeug befindet, ist ausschließlicher Gerichtsstand. Verstößt eine Bestimmung dieser Vereinbarung gegen eine zwingende gesetzliche Bestimmung, wird sie durch die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.

 

15. Kraftstoffkosten

Das Fahrzeug wird mit vollem Kraftstofftank an den Mieter übergeben. Der Motor ist entsprechend der Herstellerangaben mit Motoröl gefüllt. Während der Mietzeit trägt der Mieter alle Kosten für Kraftstoff, Motoröl und Betriebsflüssigkeiten. Wird das Fahrzeug mit teilweise entleertem Kraftstofftank zurückgegeben, werden die Kraftstoffkosten mit 2 € pro Liter fehlendem Kraftstoff zuzüglich einer Tankgebühr von 10 € berechnet.

 

16. Servicegebühr und Reinigung

Die vereinbarten Kosten für die Reinigung und / oder die Reinigung der Toilette sind vom Mieter zu zahlen, wenn das Fahrzeug in nicht oder nicht ausreichend gereinigtem Zustand an den Vermieter zurückgegeben wird oder wenn vereinbart wurde, dass der Vermieter die Endreinigung vornimmt . Die Reinigung umfasst das Entleeren und Reinigen von Abwassertanks.

 

17. Gasversorgung des Wohnwagens

Der Camper wird mit gefüllter Gasflasche an den Mieter übergeben. Bei unzureichendem Gasbestand für die gesamte Mietdauer ist der Mieter dafür verantwortlich, die Gasflasche auf eigene Kosten nachzufüllen oder auszutauschen. Der restliche Gasbestand zum Zeitpunkt der Rückgabe eines Fahrzeugs wird vom Vermieter nicht erstattet.

 

18. Transfer

Der Vermieter bietet keinen Transferservice an.

In Lissabon ist ein Transfer vom / zum Flughafen zur Mietstation verfügbar, die Gebühr beträgt € 39 pro Strecke und ist vor Ort zu zahlen. Falls gewünscht, geben Sie dies bitte bei der Buchung an.